Tag des Hundes

Tag des Hundes

Zum Tag des Hundes bieten wir am 17. Juni 2019 gemeinsam mit LABOKLIN ein spezielles Gesundheitsscreening für Hunde an. Der VDH hat den 15. und 16.06.2019 zum Tag des Hundes auserkoren – und da machen wir (und unsere Praxishunde Loui, Fräulein Frieda, Jimmy, Filly und Betty) natürlich mit!

Warum wir dabei sind

Ziel der Aktion ist es, Menschen für das Thema Hund zu begeistern und auf die besondere Rolle des Hundes für unsere Gesellschaft aufmerksam zu machen. Diese besondere Rolle meint natürlich nicht nur mutige Rettungshunde, aufmerksame Begleithunde oder schlaue Therapiehunde, sondern ganz einfach auch die Hauptrolle als geliebtes Haustier, Familienmitglied und treuer Begleiter.

Unser Gesundheitsscreening

Da uns als Tierärzten vor allen Dingen die Gesundheit Ihres Hundes am Herzen liegt, bieten wir Ihnen zur Feier des Hundetages ein spezielles Gesundheitsscreening an! Vorsorge ist wichtig und rettet Leben – das gilt auch für unsere Hunde!

Gemeinsam mit dem führenden Haustierlabor LABOKLIN können wir Ihnen am Montag, den 17.06.2019 eine allgemeine Untersuchung und Blutuntersuchung inklusive Entzündungswerten zum kleinen Preis anbieten! Vorraussetzung dafür ist, dass die Blutproben bis zum 18.06. in unserem Labor eingegangen sind.

Wenn Sie mit Ihrem Hund also an unserem Vorsorgecheck zum Tag des Hundes teilnehmen möchten, vereinbaren Sie gerne unter 0221/55 20 60 einen Termin in der Vormittagssprechstunde – wir freuen uns auf Sie! 

Staupe in NRW – Ein Blick in den Impfpass kann Leben retten

Staupe in NRW – Ein Blick in den Impfpass kann Leben retten

Das ist Fräulein Frieda. Fräulein Frieda hat keine Angst vor Staupe, denn sie ist geimpft. Frieda ist geschützt. Sei wie Frieda.

Sie werden es bestimmt schon in der Presse gelesen haben: in Mettmann (NRW, bei Düsseldorf) sind Füchse mit Staupevirus gefunden worden und die Tierärztekammern raten Hundehaltern zur Vorsicht. Zu Recht:

Die Staupe ist eine hochansteckende Virusinfektionskrankheit des Hundes, die häufig tödlich endet und selbst bei überlebenden Hunden oft lebenslängliche Schäden (z.B. “Staupegebiss” – irreversible Zahnschmelzdefekte) und Einschränkungen (z.B.”Staupetick”, Krampfanfälle) mit sich bringt.

Da das Virus unterschiedliche Organsysteme (Atmungsapparat, Verdauungstrakt, Nervensystem) besonders betreffen kann, ist das Krankheitsbild entsprechend vielfältig. Los geht`s aber fast immer mit Fieber, Mattigkeit und Fressunlust. In vielen Fällen stellen sich mit dem ersten Fieberschub auch grippeähnliche- oder Magendarmsymptome ein.

Selbst wenn wir die Infektion bereits in diesem frühen Stadium diagnostizieren können, kommt aber leider jede Hilfe oft zu spät. Nachweisen lässt sich der Erreger über einen Abstrich von befallenen Organen (z.B. Augen, Tonsillen) oder etwas aufwendiger über einen Titeranstieg (zwei Blutuntersuchungen im Abstand von 2-3 Wochen) des Virus im Blut. Beide Verfahren kosten nicht nur Geld, sondern vor allen Dingen wertvolle Zeit.

Und das schlimmste: es gibt keine antivirale Therapie, also kein Gegenmittel. Wir können die betroffenen Hunde nur symptomatisch und unterstützend behandeln, was oftmals Linderung aber längst nicht immer Heilung verspricht.

Hunde, die bereits in einem fortgeschrittenen Stadium (vor allen Dingen mit neurologischen Symptomen) vorgestellt werden und ganz besonders Welpen und Junghunde, haben eine deutlich schlechtere Prognose und häufig keine Chance.

Darum: ein Blick in den Impfpass kann Leben retten!

Die Impfung gegen Staupe bietet einen guten Schutz, ist Teil der “Standardimpfung” für Hunde und könnte sich auf den Aufklebern im Impfpass hinter einem S (für Staupe) oder einem D (für Canine Distemper) verstecken! Wie lange die letzte Staupeimpfung her sein darf, ist allerdings komplizierter: Bei gut und mehrfach grundimmunisierten Hunden darf sie sogar schon mal drei Jahre zurückliegen, bei einem erst einmal geimpften Junghund können schon acht Wochen zu lang sein.

Wir helfen Ihnen gerne, den Impfstatus Ihres Hundes zu überprüfen und bei Bedarf aufzufrischen, denn: Staupe tötet, Impfung schützt!

Hierzu die Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Friedrich Loeffler Institut.

Mit Hightech ins Jahr 2019

Mit Hightech ins Jahr 2019

Unsere drei neuen Lebensretter

Pünktlich zum neuen Jahr dürfen wir gleich drei neue Teammitglieder begrüßen:

Sie heißen scil vCell 5, Samsung PT10V und EUROLyser und sind allesamt Inhouse-Laboranalysegeräte der neuesten Generation. Der erste liefert innerhalb von 2 Minuten ein komplettes Differentialblutbild, der zweite in acht Minuten sämtliche Organwerte und der dritte in 10 Minuten jede Menge Spezialparameter wie Entzündungs- oder sogar Hormonwerte.

Das bedeutet: Im Notfall haben wir in 8 Minuten ein komplettes Blutbild mit sämtlichen Organwerten und spezifischen und unspezifischen Entzündungswerten. Das kann und wird Leben retten!

Schnelle Ergebnisse

Aber nicht nur das: auch Routinekontrollen, Geriatrie-Checks oder Narkosevoruntersuchungen profitieren natürlich von den schnellen Ergebnissen- wer kommt schon gerne am nächsten Tag wieder?

Hightech Inhouse-Labor

Diese Umstellung auf ein eigenes Labor war nun nach der Digitalisierung des Röntgens und der Anschaffung eines high-Performance Ultraschalls der nächste logische Schritt auf dem Weg zu unserer Vorstellung von guter tiermedizinischer Arbeit, Praxis und Ausstattung. Und dennoch staunen wir nicht schlecht über unsere Fortschritte und darüber, was auf kleinem Raum alles so möglich ist.

Hochtechnologisch breit aufgestellt starten wir also ins neue Jahr und freuen uns auf das, was da kommen wird. Am meisten aber freuen wir uns, mit einem so wunderbaren Team die neuen Aufgaben angehen zu dürfen!

Mit den besten Wünschen für ein gutes neues Jahr,

Ihr Praxisteam

Seit April 2018 in Kraft: Katzenschutzverordnung

Seit April 2018 in Kraft: Katzenschutzverordnung

Schon ewig ist sie im Gespräch, in anderen Städten längst umgesetzt und nun endlich auch in Köln in Kraft getreten: Die Katzenschutzverordnung! Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte und gesetzlichen Regelungen zusammengefasst.

Der Rat der Stadt Köln hat endlich eine neue Verordnung erlassen, auf die wir Tierärzte, Tierschutzvereine und Katzenfreunde schon lange gewartet haben: die Katzenschutzverordnung.

Sie verpflichtet Halterinnen und Halter von “Freigängerkatzen” dazu, diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Nur unter diesen Umständen dürfen Katzen unkontrollierten Freilauf erhalten.

Was bedeutet das?

Wir werden reich

Diese gesetzliche Regelung kommt vielen zugute. Zuallererst natürlich uns armen Tierärzten! Indem wir mehr Kastrationen und Mikrochipimplantationen vornehmen, können wir uns endlich mal wieder die Taschen richtig vollstopfen. Spaß beiseite: die Gewinnspanne einer Kastration lässt keinen Reichtum zu. Da wir jeder Katze und jedem Kater vor einer Kastration einen Venenzugang legen, um eine sichere und steuerbare Narkoseeinleitung zu gewährleisten, wir jeden Narkosepatienten intubieren und pulsoxymetrisch überwachen, sterile Einmalmaterialen verwenden und in der kalten Jahreszeit jedem Patienten sein eigenes Heizkissen mit auf den Heimweg geben, sorgen schon die Materialkosten für eine knapp kalkulierte Gewinnspanne. Denn mit ca. 90 Euro für eine Katerkastration und ca. 150 Euro für eine Katzenkastration liegen wir selbst im einfachen Satz nach der “Gebührenordnung für Tierärzte” noch im untersten Preisniveau. Warum? Weil wir davon überzeugt sind, dass die Kastration freilaufender Katzen ein wesentlicher Beitrag zum Katzenschutz ist, den sich jeder Katzenhalter leisten können sollte!

Gesunde Katzen

Die Katzenschutzverordnung schützt vor allen Dingen die Katzen selbst! Unkontrollierte Vermehrung hat zu einer massiven Überpopulation geführt. Da Katzen zwei- bis dreimal im Jahr 4-6 Junge werfen, können Sie die Folgen in unseren überfüllten Tierheimen und zahlreichen Pflegestellen selbst bewundern. Freilebende Katzen sind oftmals verwahrlost, unterernährt und krank. Regelmäßig werden uns freilaufende Katzen mit Katzenaids oder Leukose vorgestellt – beides hoch ansteckende und tödliche Viruserkrankungen. Und hier kommt das nächste Problem: eine freilaufende, unkastrierte Katze hat ein vielfach erhöhtes Risiko, sich mit diesen Krankheiten oder Parasiten zu infizieren. Denn: Revierkämpfe und Geschlechtsverkehr sind beste Ansteckungsgelegenheiten! Hinzu kommt: unkastrierte Katzen und Kater legen auf der Suche nach einem Partner deutlich weitere Wege zurück als kastrierte Tiere. Dabei kann die Suche nach einem passenden Partner auch schnell unter einem Auto enden.

Übrigens ist die Kastration der weiblichen Katze auch eine nette Gesundheitsprophylaxe: keine Gebärmutter- oder Eierstockserkrankungen und ein deutlich reduziertes Mammatumorrisiko dürfen in diesem Zusammenhang ruhig auch erwähnt werden, zumal “Brustkrebserkrankungen” bei Katzen nahezu immer bösartig sind.

Entspannte Mitbewohner

Wer schon einmal mit einem unkastrierten Kater oder einer unkastrierten Katze zusammengelebt hat, weiss sofort wovon wir sprechen: der markierende unkastrierte Kater (stinkt fürchterlich!) macht ebensowenig Freude wie die dauernd rollige Katze auf Katersuche. Vielleicht auch ein Grund dafür, dass diese Tiere gerne auf der Straße landen?

Was müssen Sie tun?

Wann kastrieren?

Freilaufende Katzen und Kater müssen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden. Sollte Ihre Katze zu diesem Zeitpunkt bereits rollig und draußen unterwegs gewesen sein, werden wir kurz sonographisch eine Trächtigkeit ausschließen. In einer Routineoperation entfernen wir anschließend bei Ihrer Katze die Eierstöcke oder bei Ihrem Kater die Hoden unter einer schonenden Kurzzeitnarkose und überwachen sie/ihn auf unserer Station, bis sie/er wieder wach ist und nach Hause darf.

Kennzeichnung und Registrierung

Freilaufende Katzen müssen eindeutig und dauerhaft durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung gekennzeichnet werden. Wir empfehlen einen Mikrochip, da die Tätowierungen oft im Laufe der Zeit unleserlich werden und mittlerweile jeder Tierarzt, Tierheime, Polizei und Feuerwehr über Chiplesegeräte verfügen. Der Mikrochip kann auch problemlos ohne Narkose unter die Haut implantiert werden, falls Ihre Katze schon kastriert, aber noch nicht gekennzeichnet sein sollte.

Wenn Sie möchten, können wir im Anschluss direkt online und kostenlos eine Registrierung bei der TASSO e.V., dem größten deutschen Haustierregister vornehmen. Auch hier haben Sie selbst und Ihre Katze Vorteile: Sollte sie einmal verloren gehen, können Sie schnell und sicher als Halter identifiziert werden und Miezekatze unkompliziert nach Hause finden.

Zum Nachlesen

Die Katzenschutzverordnung

Kastration mindert Katzenelend

Tasso e.V.

Unsere Leistungen: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung

Für einen warmen Heimweg in der kalten Jahreszeit

Für einen warmen Heimweg in der kalten Jahreszeit

Derzeit werden wir nach Narkosen öfter angerufen, ob wir vielleicht eines unserer Wärmkissen in der Transportbox vergessen haben …?

Nein, haben wir nicht. Es ist ein Geschenk!

Unsere Wärmkissen

Seit letztem Jahr bekommen unsere Narkose-Patienten in der kalten Jahreszeit ein Wärmkissen für den Heimweg von uns. Das halten wir für wichtig, denn unter der Narkose sinkt die Körpertemperatur erheblich ab.

Auf unserer Station halten wir die Patienten mit Decken, Rotlicht, Wärmkissen und teilweise auch angewärmten Infusionen warm.

Und dann mussten wir sie früher in die Minusgrade entlassen…

Damit ist seit letztem Jahr Schluss. Wir freuen uns über unsere Lösung für einen warmen Heimweg in der kalten Jahreszeit – und unsere Patienten bestimmt auch.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Hundefriseurin!

Herzlichen Glückwunsch, Frau Hundefriseurin!

Gut gemacht!

Wir gratulieren unserer Team-Kollegin Sandra Stamm zum erfolgreich abgeschlossenen Hundefriseur-Diplom. 

Frau Stamm arbeitet seit 2001 in unserer Praxis, aber nach 14 Berufsjahren als Tiermedizinische Fachangestellte stand ihr der Sinn nach Veränderung. Gedacht, getan – herausgekommen ist eine Hundefriseurin!

Frau Stamm arbeitet natürlich weiter in unserer Praxis, bietet aber zusätzlich vom Malteser-Schönschnitt bis zur Bobtail-Kurzhaarfrisur alles an, was Wautzi schöner und Frauchen glücklich macht. Alles ist möglich, nur Pudelfönwellen sind derzeit noch ausgeschlossen …

Samstags stellen wir Frau Stamm für ihren Hundesalon gerne unsere Praxis zur Verfügung, Mittwochs und Freitags kommt sie auch zu Ihnen nach Hause.

Da Frau Stamm sehr erfahren und routiniert im Umgang mit Vierbeinern ist, können oft auch widerspenstige Patienten zur neuen Frisur überredet werden. Und wer gar nicht will, aber dringend muss, kann auch unter tierärztlicher Aufsicht ein kleines Schläfchen halten während Frau Stamm sich um die neue Frisur kümmert.

Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns in der Praxis melden und einen Termin vereinbaren – Frau Stamm freut sich auf Sie.

Liebe Grüße,
Ihr Praxisteam