Schon ewig ist sie im Gespräch, in anderen Städten längst umgesetzt und nun endlich auch in Köln in Kraft getreten: Die Katzenschutzverordnung! Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte und gesetzlichen Regelungen zusammengefasst.

Der Rat der Stadt Köln hat endlich eine neue Verordnung erlassen, auf die wir Tierärzte, Tierschutzvereine und Katzenfreunde schon lange gewartet haben: die Katzenschutzverordnung.

Sie verpflichtet Halterinnen und Halter von „Freigängerkatzen“ dazu, diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Nur unter diesen Umständen dürfen Katzen unkontrollierten Freilauf erhalten.

Was bedeutet das?

Wir werden reich

Diese gesetzliche Regelung kommt vielen zugute. Zuallererst natürlich uns armen Tierärzten! Indem wir mehr Kastrationen und Mikrochipimplantationen vornehmen, können wir uns endlich mal wieder die Taschen richtig vollstopfen. Spaß beiseite: die Gewinnspanne einer Kastration lässt keinen Reichtum zu. Da wir jeder Katze und jedem Kater vor einer Kastration einen Venenzugang legen, um eine sichere und steuerbare Narkoseeinleitung zu gewährleisten, wir jeden Narkosepatienten intubieren und pulsoxymetrisch überwachen, sterile Einmalmaterialen verwenden und in der kalten Jahreszeit jedem Patienten sein eigenes Heizkissen mit auf den Heimweg geben, sorgen schon die Materialkosten für eine knapp kalkulierte Gewinnspanne. Denn mit ca. 90 Euro für eine Katerkastration und ca. 150 Euro für eine Katzenkastration liegen wir selbst im einfachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ noch im untersten Preisniveau. Warum? Weil wir davon überzeugt sind, dass die Kastration freilaufender Katzen ein wesentlicher Beitrag zum Katzenschutz ist, den sich jeder Katzenhalter leisten können sollte!

Gesunde Katzen

Die Katzenschutzverordnung schützt vor allen Dingen die Katzen selbst! Unkontrollierte Vermehrung hat zu einer massiven Überpopulation geführt. Da Katzen zwei- bis dreimal im Jahr 4-6 Junge werfen, können Sie die Folgen in unseren überfüllten Tierheimen und zahlreichen Pflegestellen selbst bewundern. Freilebende Katzen sind oftmals verwahrlost, unterernährt und krank. Regelmäßig werden uns freilaufende Katzen mit Katzenaids oder Leukose vorgestellt – beides hoch ansteckende und tödliche Viruserkrankungen. Und hier kommt das nächste Problem: eine freilaufende, unkastrierte Katze hat ein vielfach erhöhtes Risiko, sich mit diesen Krankheiten oder Parasiten zu infizieren. Denn: Revierkämpfe und Geschlechtsverkehr sind beste Ansteckungsgelegenheiten! Hinzu kommt: unkastrierte Katzen und Kater legen auf der Suche nach einem Partner deutlich weitere Wege zurück als kastrierte Tiere. Dabei kann die Suche nach einem passenden Partner auch schnell unter einem Auto enden.

Übrigens ist die Kastration der weiblichen Katze auch eine nette Gesundheitsprophylaxe: keine Gebärmutter- oder Eierstockserkrankungen und ein deutlich reduziertes Mammatumorrisiko dürfen in diesem Zusammenhang ruhig auch erwähnt werden, zumal „Brustkrebserkrankungen“ bei Katzen nahezu immer bösartig sind.

Entspannte Mitbewohner

Wer schon einmal mit einem unkastrierten Kater oder einer unkastrierten Katze zusammengelebt hat, weiss sofort wovon wir sprechen: der markierende unkastrierte Kater (stinkt fürchterlich!) macht ebensowenig Freude wie die dauernd rollige Katze auf Katersuche. Vielleicht auch ein Grund dafür, dass diese Tiere gerne auf der Straße landen?

Was müssen Sie tun?

Wann kastrieren?

Freilaufende Katzen und Kater müssen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden. Sollte Ihre Katze zu diesem Zeitpunkt bereits rollig und draußen unterwegs gewesen sein, werden wir kurz sonographisch eine Trächtigkeit ausschließen. In einer Routineoperation entfernen wir anschließend bei Ihrer Katze die Eierstöcke oder bei Ihrem Kater die Hoden unter einer schonenden Kurzzeitnarkose und überwachen sie/ihn auf unserer Station, bis sie/er wieder wach ist und nach Hause darf.

Kennzeichnung und Registrierung

Freilaufende Katzen müssen eindeutig und dauerhaft durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung gekennzeichnet werden. Wir empfehlen einen Mikrochip, da die Tätowierungen oft im Laufe der Zeit unleserlich werden und mittlerweile jeder Tierarzt, Tierheime, Polizei und Feuerwehr über Chiplesegeräte verfügen. Der Mikrochip kann auch problemlos ohne Narkose unter die Haut implantiert werden, falls Ihre Katze schon kastriert, aber noch nicht gekennzeichnet sein sollte.

Wenn Sie möchten, können wir im Anschluss direkt online und kostenlos eine Registrierung bei der TASSO e.V., dem größten deutschen Haustierregister vornehmen. Auch hier haben Sie selbst und Ihre Katze Vorteile: Sollte sie einmal verloren gehen, können Sie schnell und sicher als Halter identifiziert werden und Miezekatze unkompliziert nach Hause finden.

Zum Nachlesen

Die Katzenschutzverordnung

Kastration mindert Katzenelend

Tasso e.V.

Unsere Leistungen: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung