Eine Pressemitteilung der Bundestierärztekammer

Bundestierärztekammer appelliert an Kommunen, ein Kastrationsgebot festzuschreiben

Bis zum „offiziellen“ Frühlingsbeginn am 20. März ist es zwar noch etwas hin, doch können Katzen ja keine Kalender lesen und sind schon jetzt in Paarungsstimmung: Die Bundestierärztekammer (BTK) bittet alle verantwortungsvollen Tierhalter darum, Kater und Katzen, die ins Freie dürfen, unbedingt kastrieren zu lassen. „Mittlerweile dürfte man meinen, dass die Kastration ihres Tieres für die meisten Katzenhalter selbstverständlich ist. Doch leider scheint das nicht so zu sein, denn die Anzahl verwilderter Tiere nimmt nicht ab“, bedauert Prof. Dr. Theo Mantel. Als Gründe vermutet der Präsident der Bundestierärztekammer das Argument mancher „Tierfreunde“, nicht in die „Natur der Katze“ eingreifen zu wollen oder gar schlichtes Desinteresse nach dem Motto: „Ich lasse meine Katzen raus – was sie da treibt, interessiert mich nicht…“ Gründe, die gerade aus Sicht des Tierschutzes nicht nachvollziehbar seien, so Mantel: „Da eine Katze bereits mit vier bis sechs Monaten geschlechtsreif ist und pro Jahr zwei Würfe aufziehen kann, vergrößert sich die Population rasant. Die Jungtiere verwildern, niemand fühlt sich für sie verantwortlich. Sie leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenseuche, Katzenschnupfen oder Katzen-Leukose, haben Würmer und sind unterernährt. Das kann sich doch kein Tierfreund wünschen!“ Eine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, für die sich die Bundestierärztekammer stark gemacht hat, gibt es auch mit dem novellierten Tierschutzgesetz nicht. Doch wurde darin für die Länder eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Kastrationsgebote und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch aus Tierschutzgründen ermöglicht. Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. In mehr als 200 deutschen Städten und Gemeinden ist es bereits Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Bundestierärztekammer appelliert darum an die Kommunen, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu beschließen, um damit weiteres Katzenelend zu verhindern und freilaufende Tiere eindeutig einem Besitzer zuordnen zu können.

Eine Pressemitteilungsergänzung der Tierarztpraxis Engels

Wir freuen uns sehr über diese Empfehlung der Bundestierärztekammer, wenngleich eine gesetzlich verankerte Regelung hier bei uns wahrscheinlich noch auf sich warten lassen wird! Wir finden allerdings, dass es noch deutlich mehr gute Gründe für eine Kastration Ihrer Katze gibt, als die in der Empfehlung genannten. Nein, wir wollen nicht alle Katzen kastrieren, um uns die Taschen ordentlich zu füllen, vielmehr möchten wir Katzen wie zum Besipiel diese (erkrankt an Leukose, aufgefunden) nicht mehr auf unserer Station sitzen haben! Weil es uns das Herz bricht und weil wir wissen, wie einfach dieses Elend zu vermeiden gewesen wäre! Das Ansteckungsrisiko, mit den von der BTK genannten Infektionskrankheiten, einer freilaufenden und nicht kastrierten Katze/eines nicht kastrierten Katers ist deutlich höher als dasjenige einer kastrierten. Dabei spielt nicht nur der zusätzliche Übertragungsweg (Geschlechtsverkehr) eine Rolle, sondern natürlich auch das Revierverhalten. Ein unkastrierter Kater kämpft um seine Mädchen – und bringt dabei nicht nur jede Menge Bißverletzungen, sondern gerne auch die ein oder andere Krankheit mit nach Hause. Außerdem legt er auf Damensuche weitere Wege zurück – und überquert breitere Straßen. Und die schaden der Gesundheit oft gewaltig:-( Und die Mädchen? Ihre erste Rolligkeit erleben sie mit etwa sechs Monaten. Wer sich da draußen rumtreibt, wird mit acht Monaten Mama. Ohne eine ethische Diskussion daraus stricken zu wollen: Sollten Kinder Kinder kriegen? Am Rande: die BTK hat vergessen zu erwähnen, dass einige der genannten Infektionskrankheiten (Leukose, FIV) unheilbar sind und früher oder später tödlich enden. Andere lassen oftmals lebenslängliche Folgeschäden zurück (Katzenschnupfen…). Immerhin: DIESE Patienten füllen uns ordentlich die Taschen;-) Katzenmädchen kastrieren wir übrigens vor allen Dingen auch, um sie vor Gesäugetumoren zu schützen. Viele Zahlen belegen, dass früh kastrierte Kätzinnen ein nahezu gegen Null gehendes Risiko haben, im Laufe ihres Lebens einen Gesäugetumor zu bekommen. In unserer eigenen Praxisstatistik finden wir in 18 Jahren drei früh kastrierte Katzen mit Gesäugetumoren – zwei davon waren Schwestern! Gesäugetumore bei unkastrierten Katzen operieren wir dagegen nahezu wöchentlich – und bei Katzen sind diese Tumore fast immer bösartig! Allenfalls den Wohnungskater könnten wir von unserer Empfehlung freisprechen – aber wer kann den schon riechen? In diesem Sinne! Der Frühling kommt – auch in der Katzenwelt! Lasst Eure Katzen und Kater (vor allem die freilaufenden!) kastrieren und investiert damit in ein langes, gesundes Katzenleben! Und ganz nebenbei tut Ihr auch noch was im Sinne des Tierschutzes und gegen übervölkerte Wildkatzenpoulationen. Am Ende engagiert Ihr Euch mit dieser Entscheidung sogar für all die armen Seelchen, die in den Tierheimen und Pflegestellen dieser Welt auf ihren Menschen warten und von all den kleinen, süßen Katzenbabies übergangen werden!